Altersfreigaben
Um Fragen im Zusammenhang mit dem Jugendschutzgesetz (JuSchG) und der Altersfreigabe (FSK) zu beantworten, finden Sie nachfolgend die entsprechenden Gesetzespassagen:
Auszug aus dem Jugendschutzgesetz
§ 11 Filmveranstaltungen
a) Kindern unter sechs Jahren,
b) Kindern ab sechs Jahren, wenn die Vorführung nach 20 Uhr beendet ist,
c) Jugendlichen unter 16 Jahren, wenn die Vorführung nach 22 Uhr beendet ist,
d) Jugendlichen ab 16 Jahren, wenn die Vorführung nach 24 Uhr beendet ist.
Altersfreigabe der FSK
Die bundesdeutsche FSK (Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft) vergibt folgende Freigaben:
ohne Altersbeschränkung frei für alle Kinder, Jugendlichen und Erwachsene
ab 6 Jahren frei für Kinder ab dem 6. Lebensjahr
ab 12 Jahren frei für Kinder ab dem 12. Lebensjahr oder für
Kinder ab dem 6. Lebensjahr in Begleitung eines
Personensorgeberechtigten
ab 16 Jahren frei für Jugendliche ab dem 16. Lebensjahr
keine Jugendfreigabe frei für Volljährige ab dem 18. Lebensjahr